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LG Dortmund, 15.01.2013 - 1 S 247/11 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11
Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei …
Auszug aus LG Dortmund, 15.01.2013 - 1 S 247/11
Erstreckt die Klage sich auf die Ungültigerklärung des gesamten Beschlusses und ist dieser nur bezüglich einer Teilregelung mangelhaft, so ist der Beschluss entsprechend § 139 BGB zwar grundsätzlich in seiner Gesamtheit für ungültig z u erklären, es sei denn, die Wohnungseigentümer hätten den mangelfreien Teil auch ohne den ungültigen Teil beschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2012, V ZR 193/11;… Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., 2010, § 23 Rn. 191;… Palandt/Bassenge, § 23 W E G Rn. 19).Die unzutreffende Kostenverteilung wirkt sich in der Regel auch nicht auf die • Gesamtabrechnung aus, sondern nur auf die Einzelabrechnung (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2012, V ZR 193/11).
- OLG Hamm, 22.12.2005 - 15 W 375/04
Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss
Auszug aus LG Dortmund, 15.01.2013 - 1 S 247/11
Denn k 08.02.2013-08:59 0231 Q^'j ()2fM 0200 Landgericht Dortmund S. 10/23 der Beschluss ist bestandskräftig (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2005, 15 W 375/04, zitiert bei Juris, Rn. 34 ff.).
- AG Gladbeck, 26.03.2013 - 51 C 30/12
Zur Änderung des Verteilerschlüssel der Aufzugskosten / Rücklagenentnahme für …
Das Landgericht Dortmund als zuständige Berufungsinstanz hat gerade noch wieder im Verfahren 1 S 247/11 (Urteil vom 15.01.2013) in einem ähnlichen Fall nur bezüglich zweier einzelner Punkte Jahresabrechnung und Wirtschaftspläne für unwirksam erklärt und gleichwohl die gesamten Kosten des Rechtsstreits fgr beide Instanzen der dortigen Kiägerseite auferlegt und hierzu darauf hingewiesen, dass eine Anfechtung eines Gesamtbeschlusses dann nicht erforderlich ist, wenn nur eine Teilregelung mangelhaft ist und des ausgereicht hätte,: insoweit den mangelhaften Teil anzugreifen, zumal dann, wenn anzunehmen ist, dass es aufgrund der Geringfügigkeit des Fehlers i Beschluss im Übrigen in gleicher Weise getroffen m worden wäre, wenn die Wohnungseigentümer über den mangelfreien restlichen Teil des Planes abgestimmt hätten.